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Neue Testverordnung seit 26.11.2022
Neue Testverordnung seit 26.11.2022
Anspruch auf kostenlose Tests haben "vulnerable Bevölkerungsgruppen":
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulaten Pflege- und Krankeneinrichtungen
- Pflegende Angehörige
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
Die Bürgertests gegen 3 Euro Eigenbeteiligung sind entfallen.
Sollten Sie keinen der vorher genannten Gründe vorweisen können, müssen Sie den Schnelltest regulär bezahlen.
Die Testverordnung finden Sie hier im Bundesanzeiger.
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Öffnungszeiten
Montag: 10:00-20:00
Dienstag: 10:00-20:00
Mittwoch: 10:00-20:00
Donnerstag: 10:00-20:00
Freitag: 10:00-20:00
Samstag: 10:00-20:00
Sonntag: 12:00-16:00
Sonderöffnungszeiten an Feiertagen
24.12.2022: 10:00-14:00,
25.12.2022: Geschlossen
26.12.2022: Geschlossen
31.12.2022: 10:00-14:00,
01.01.2023: Geschlossen
06.01.2023: Geschlossen
Ab 01.01.2023 gelten folgende Öffnungszeiten:
Mo. – Sa. von 10.00 – 18.30 Uhr
Sonntag von 12.00 – 16.00 Uhr
Testzentrum im Leo-Center
